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Einwendungen rechtzeitig vorbringen!

AKN-Ausbau zur S21

Engagierte Bürger aus Bönningstedt veranstalten gestern Abend (20. Februar) für alle interessierten Anlieger der Bahntrasse ein Infotreffen zum geplanten Ausbau der AKN zur S21. Laut AKN ist das Ziel des Gesamtprojekts die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg-Eidelstedt und Kaltenkirchen, um den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr attraktiver zu gestalten, insbesondere für Berufspendler im Süd-Schleswig-Holsteinischen Raum und Hamburg. Dies geht jedoch für die betroffenen Anwohner mit vielen Repressalien einher. Zum Beispiel die stromführenden Oberleitungen, die an hohen Masten entlang der Strecke installiert werden sollen, stoßen auf wenig Begeisterung. Zumal geplante Enteignungen damit einhergehen werden.

Markus Spierung engagiert sich in der Bürgerinitiative Bahnstraße in Ellerau

Thema der Veranstaltung waren die Einwendungen, die alle Betroffenen noch bis zum 9. März einreichen können. Markus Spiering von der Bürgerinitiative Bahnstrasse aus Ellerau brachte den rund 70 Besuchern das Thema aus Betroffenensicht näher. Während in Ellerau besonders der geplante zweigleisige Ausbau den Anliegern Sorgen macht, sind es in Bönningstedt die an der Bahntrasse geplanten Oberleitungen.

Die Bahn erhofft sich von den geplanten Maßnahmen eine Fahrzeitverkürzung um fünf Minuten und Umsteigefreiheit.

Mögliche Befürchtungen der Einwohner hingegen sind längere Schließzeiten der Schranken, kürzere Taktungen und damit mehr Lärm, Beeinträchtigungen durch die stromführenden Oberleitungen, Verschandelung des Landschaftsbildes durch die Masten bis hin zur Wertminderung der Grundstücke.

Rechtsanwalt Jan Mittelstein gab Auskunft

Anwalt Jan Mittelstein von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte aus Hamburg vertritt die Bürgerinitiative Bahnstraße. Er informierte die Anwesenden aus juristischer Sicht und beantwortete zahlreiche Fragen. Er empfahl den Betroffenen, sich als Interessengemeinschaft zusammenzuschließen.

Noch bis zum 23. Februar liegen die Pläne im Rathaus Quickborn aus und bis zum 9. März müssen die Einwendungen schriftlich erfolgt sein. Diese Einwendungen sollten alle relevanten Punkte enthalten, denn nur auf diese kann bei einer späteren Klage Bezug genommen werden. Dann folgt ein Erörterungstermin und dann erfolgt der Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen kann dann von den Einwendern geklagt werden – aber nur in den Punkten, die sie bis zum 9. März eingereicht haben. Mehr Informationen unter www.bi-bahnstrasse.de aw

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